Bio-Zertifizierung

"Die Öko-Kontrollstelle der TÜV NORD CERT GmbH bescheinigt aufgrund der durchgeführten Kontrolle im Unternehmen, dass es berechtigt ist, nach Artikel 10 Abs. 1 und unter Beachtung von Abs. 2 Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 den Vermerk und/oder das Emblem betreffend die im Kontrollverfahren festgestellte Konformität gemäß Anhang V ökologischer Landbau – EG-Kontrollsystem in der Etikettierung der im Geltungsbereich aufgeführten, dem Kontrollverfahren unterstellten Erzeugnisse aus ökologischem Landbau, anzubringen: Herstellung und Vertrieb von tiefgekühlten Bio-Kartoffelprodukten."

Seit September 2001 können Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft mit dem staatlichen Bio-Siegel gekennzeichnet werden.
Nur Erzeuger und Hersteller, die die Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung einhalten und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, dürfen ihre Produkte als Bio- oder Ökoware verkaufen und mit dem Bio-Siegel kennzeichnen. In den Kriterien ist unter anderem Folgendes festgeschrieben:

Verbote:

  • Verbot der Bestrahlung von Öko-Lebensmitteln
  • Verbot gentechnisch veränderter Organismen
  • Verzicht auf Pflanzenschutz mit chemisch-synthetischen Mitteln
  • Verzicht auf leicht lösliche, mineralische Dünger

Anforderungen:

  • Abwechslungsreiche, weite Fruchtfolgen
  • Flächengebundene, artgerechte Tierhaltung
  • Fütterung mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern
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